Life Ball 2014

13.05.2014


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Das aktuelle Life Ball Sujet ist im öffentlichen Raum unpassend, speziell für Kinder. Mir ist bewusst, dass es Werbung für ein Kunstprojekt sein soll, allerdings halte ich dies ebenfalls für unpassend. Darf man also im öffentlichen Raum alles bewerben, solange man es als Kunst deklariert? Jeder kann sich entscheiden, ob er seine Kinder in eine Ausstellung mitnimmt, es gibt Altersbeschränkungen für Kinofilme, für "Kunstwerbung" gilt dies nicht und dafür ist der Werberat nicht zuständig. Das kann ich nicht verstehen.


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Plakat
„Ich bin Adam. Ich bin Eva. Ich bin ich.“

Bei den beiden Sujets handelt es sich um eine Bewerbung der Kunst-Ausstellung eines international tätigen Künstlers, die im Zeitraum 2.6.bis 7.9.2014, in Wien stattfindet. Der Österreichische Werberat geht davon aus, dass die Bewerbung der Ausstellung durch ein Sponsoring der Life Ball Organisation unterstützt wird.

Aus diesem Grund kann der Österreichische Werberat gemäß seiner Verfahrensordnung (Artikel 2 (4)) dazu keine Stellungnahme abgeben, da die Bewerbung in den Bereich Kunst und Kultur fällt.

HINWEIS:
Gerne steht für weitere Beschwerden und Kritikpunkte das Büro der Life-Ball-Organisation unter presse@lifeball.org Ihnen zur Verfügung.