Slogan lautet: Türkei nicht dabei / Besser für Österreich / Besser für Europa
Ich finde das absolut nicht normal und es ist rassistisch!
Die eingebrachte Beschwerde betrifft eine parteipolitische und wahlpolitische Werbung. Dies fällt jedoch nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates - siehe Verfahrensordnung Artikel 2.4. Der ÖWR versteht sich ausschließlich als Selbstbeschränkungsorganisation für kommerzielle Werbung, die anderen Gesetzmäßigkeiten und Marktbedingungen unterliegt als Wahlwerbung.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.