SPECKRÖLLCHEN KÖNNEN SO Süß SEIN …

09.05.2014


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Unternehmen: teapoxi Fitnesscenter Nr.1.7.: Frauen sind oft spärlich bekleidet: • Ein weiblicher Babykörper mit einer Netzunterhose! • Die Pofalten sind deutlich erkennbar! • Die Positionierung – der Po des Babys nach oben gestreckt! Nr. 2.1.: Sexualität - Frauenkörper werden als universal einsetzbare Instrumente dargestellt und haben oft nichts mit dem Produkt zu tun: • Ein weibliches Baby hat nichts mit einem Fitnesscenter zu tun! Nr. 3.1.: Körper und Stilmittel: • Diese Werbung benutzt ein weibliches Baby mit dem Titel, um eine Dienstleistung zu verkaufen. Aber dieses Sujet ist in sich selbst unfrei; sie symbolisiert etwas angeblich Umfassenderes als sich selbst: einen schlanken Körper zu erreichen, gleicht dem Zustand, sexuell begehrenswert zu sein. [...] Gewöhnlich ist die Botschaft indirekt: Wenn du das Produkt kaufen kannst, wirst du begehrenswert. Gesamtbewertung: "Gemäß Kriterienkatalog (Watchgroup) Nr. 1: 1.7; 2: 2.1. und 3: 3.1. ist diese Werbung sexistisch einzustufen. Werbung sollte vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein. Ein weiblicher Babykörper mit einer Netzunterhose, die Pofalten deutlich erkennbar, die Positionierung des weiblichen Babys mit dem Po sowie der Titel der Werbung ist mit einem sexuellen Anreiz inszeniert."


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 8 (1),www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die genaue Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 8 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.