Österreichische Lotterien - Plakatwerbung

07.05.2014


Bild

Sehr geehrte Damen und Herren!
Mit der aktuellen Plakatkampagne der Österreichischen Lotterien (Werbeagentur LOWE GKK) empfinden wir die Werte und das Ansehen die Bezirkshauptstadt PERG und seiner Einwohner und Unternehmer herabgewürdigt und das Image unserer Stadt verletzt. Wir begründen das damit, dass der Name PERG unverwechselbar mit unserer Stadt in Verbindung steht und ohne offizielle Anfrage in einem negativen Bildsujet verwendet wird. Im Zusammenhang mit den bisherigen Sujets der LOTTO-Kampagnen wurde gezeigt: Ohne Lottogewinn „schlecht“, mit Lottogewinn „gut“. Nun wird ein Bild, bei der eine Autostopperin bei Regen nach Perg fahren möchte („schlecht“) und mit Lottogewinn in Paris landet („gut“) gezeigt. Das finden wir auch deshalb beschämend, da unsere Stadt und unser Bezirk in den Jahren 2002 und 2013 durch starke Regenfälle im Norden und Westen des Landes vom Hochwasser betroffen waren. Zum Saisonstart der Radsaison wird nun wieder ein graues Bild mit Regen gezeigt und mit PERG in Verbindung gebracht, was unweigerlich negative Assoziationen hervorrufen kann.
Die Österreichischen Lotterien setzen mit dieser Werbung einen Gegensatz zu einer Aussage ihres auf der Internetseitehttp://www.lotterien.at/olg/CS_leitbild_unternehmen.htm?sessionID=d608b661-7f00-1-42d9-8e30964b8ff0veröffentlichten Leitbildes (Wir verstehen uns als guter Staatsbürger und unterstützen Institutionen und Projekte, die im Interesse Österreichs und seiner Bevölkerung stehen.)
Jedenfalls scheint die Gestaltung unüberlegt und nicht im Sinne der veröffentlichten Philosophie der ausführenden Agentur erfolgt zu sein, da auf das Leitbild des Unternehmens nicht umfassend Rücksicht genommen wurde.
Die Plakatkampagne ist umgehend zu stoppen, bereits affichierte Plakate binnen einer Woche zu entfernen.


Bild

Das Unternehmen hat nach unserer Kontaktaufnahme – das Beschwerdeverfahren sieht vor, dass betroffene Unternehmen innerhalb einer 3 Werktagefrist Stellung zu den Beschwerden nehmen können –sofort die beanstandete Werbemaßnahme entfernt. Des Weiteren wurden die beanstandeten Sujets abgeändert.

Unser Beschwerdeverfahren sieht bei einer sofortige Rücknahme einer beanstandeten Werbemaßnahme durch das Unternehmen, keine weitere Behandlung der Beschwerde vor. Der Österreichische Werberat schließt somit das Verfahren ab. Wir danken dem Unternehmen für die tolle Kooperation.