sexistische Werbung

06.05.2014


Bild

Werbung für Männer-Rasierklingen -"Einmal smart.Nie mehr Bart." Die Frau in aufreizender Pose, offene Bluse, Hot Pants, High Heels - eindeutig sexistische Darstellung. Hat nichts mit dem Produkt zu tun...


Bild

Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme „Rasierklingen“ des Unternehmens Mornin‘ Glory, die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen oder einzelner Sujets sensibler vorzugehen aus.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sind der Auffassung, dass die beanstandete Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, konkret 2.1 „Geschlechterdiskriminierende Werbung“ nicht sensibel genug gestaltet wurde.
Das beanstandete Sujet wurde als Printanzeige geschaltet. Das Sujet spielt mit klassischen Werbesujets aus den Anfängen der Werbung. Die Grenzen sind hier sicher fließend, die Aufforderung zur Sensibilisierung bezieht sich vor allem in Bezug auf Blickfangwerbung.

Im Detail wurden folgende Bestimmungen des Ethik-Kodex nicht sensibel genug berücksichtigt:
2.1. „Geschlechterdiskriminierende Werbung“
2.1.1. Werbung darf nicht aufgrund des Geschlechts diskriminieren.
a) „Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn Frauen oder Männer auf abwertende Weise dargestellt werden.
b) die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird;
d) wenn die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden“.


Hinweis: Das Unternehmen hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass es sich seiner gesellschaftlichen, sozialen und moralischen Verantwortung bewusst ist und sich entsprechend entschieden hat, das betroffene Motiv zurück zu ziehen und bei der nächsten zur Verfügung stehenden Gelegenheit zu ersetzen.