conrad.at

04.05.2014


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Die Werbung reduziert Frauen auf Schönheit und Kosmetik, was nicht der Fall sein sollte vor allem bei einer Firma, die für den Verkauf von technischen Produkten bekannt ist!


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 8 (1),www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die genaue Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 8 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.