Geschlechter Diskriminierende Wahlwerbung

22.04.2014


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Auch wenn ich mir darüber bewusst bin, dass der Werberat hier keine Handhabe hat, möchte ich dieses Plakat nicht ohne Beschwerde davon kommen lassen. Die halbnackte Frau steht in keinerlei Zusammenhang mit dem zu bewerbenden Sujet. Es dient hier eindeutdig als Blickfangwerbung- dies noch dazu in des sexistischer Art und Weise! Ich würde mich dennoch über eine Reaktion des Werberats freuen! Bzw. finde ich es nicht gut, Wahlwerbung damit "ungeachtet" zu lassen.


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Parteipolitische und wahlpolitische Werbung fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates - siehe Verfahrensordnung Artikel 2.4 a. Der ÖWR versteht sich ausschließlich als Selbstbeschränkungsorganisation für kommerzielle Werbung, die anderen Gesetzmäßigkeiten und Marktbedingungen unterliegt  als Wahlwerbung.

Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt und dahingehend informiert, welche Institution sich möglicherweise der Beschwerde annimmt.