Das während des Wahlkampfs zur Wahl Niederösterreichische Arbeiterkammer plakatierte Sujet der Freiheitlichen Arbeitnehmer mit dem Titel "Der Hammer in der Kammer" ist sexistisch und diskriminierend. Eine Frau in Unterwäsche, mit diesem Titel zu zeigen widerspricht jeder Werbeethik.
Parteipolitische und wahlpolitische Werbung fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates - siehe Verfahrensordnung Artikel 2.4 a. Der ÖWR versteht sich ausschließlich als Selbstbeschränkungsorganisation für kommerzielle Werbung, die anderen Gesetzmäßigkeiten und Marktbedingungen unterliegt als Wahlwerbung.
Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt und dahingehend informiert, welche Institution sich möglicherweise der Beschwerde annimmt.