Randstad – Chancengleichheit?

19.02.2014


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In der Anzeige wird vermittelt, dass Frauen weder Qualifiziert sind, noch eine Persönlichkeit haben. Und das in einer Anzeige die für Chancengleicheit wirbt.


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Da die Beschwerde eine Werbemaßnahme eines deutschen Unternehmens betrifft und diese Werbemaßnahme auch nicht in Österreich geschaltet wurde, fällt die Bearbeitung der Beschwerde nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Diese Beschwerde wird nunmehr vom Werberat in Deutschland übernommen und bearbeitet. Sobald das Ergebnis der deutschen Kollegen vorliegt, wird dieses auf der Homepage veröffentlicht. Der/die Beschwerdeführer/in sind über den Sachverhalt informiert.