BIPA bietet Schminksachen für Kleinkinder (!)

18.02.2014


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In der Werbung außerhalb der Geschäftsräume sind die Kinderschminksachen nicht so präsent. Allerdings befinden sich in den Geschäftsräumen etwa in der Kopfhöhe von Dreijährigen ein Sortiment an Kinderschminksachen, aufgewertet durch "Hello Kitty"-Accessoires. Nagellacke, Lippenstifte und Co locken jede Zweijährige, die sodann die Welt nicht mehr versteht, wenn sie sich nicht schminken darf bzw. kein Utensil bekommt. Ich spreche NICHT von der Faschingszeit, sondern generell. Nimmt man sein kleines Mädchen nichtsahnend mit in BIPA-Filialen, ist es schon zu spät. Als Nachweis fand ich einen Link, wo sich junge Mamas fragen, ob denn der Nagellack für Babys auch geeignet wäre. Sie sollen das zumindest so platzieren, dass es nur Erwachsene sehen, eine Zielgruppe unter 3 Jahren ist per se zu verurteilen, sofern es nicht um typische Spielsachen geht. http://www.parents.at/forum/archive/index.php/t-336176.html


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Bei der eingebrachten Beschwerde handelt es sich nicht um eine Werbemaßnahme sondern um die Produktplatzierung im jeweiligen Shop des Unternehmens. Diese Art der Beurteilung fällt nicht in die Kompetenz des Österreichischen Werberates. Jedes Unternehmen kann frei seine Produktplatzierung in seinem Unternehmen wählen und vornehmen. Aus diesem Grund schließt der Österreichische Werberat das Verfahren ab. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.