Mömax

07.02.2014


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ICH HOFFE DER HACKENMÖRDER WURDE ENDLICH VERURTEILT, ABER DER

NACHVOLGESPOT IST KEIN DEUT BESSER.

WIESO MUSS SICH EIN NORMALSTERBLICHER BÜRGER ANSEHEN WIE EIN NERVÖSER

MANN SICH MITTEN AUF EINER BÜHNE IN DIE HOSE PISST


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle des beanstandeten TV-Spots „Nervös“ des Unternehmens Mömax, die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen oder einzelner Sujets sensibler vorzugehen aus.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sind der Auffassung, dass der beanstandete TV-Spot hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, konkret Artikel 1.1 „Allgemeine Werbegrundsätze“, 1.2. „Ethik und Moral“ sowie 2.1. „Geschlechterdiskriminierende Werbung“ nicht sensibel genug gestaltet wurde.

Im Detail begründen die Werberäte und Werberäteinnen ihre Entscheidung mit Artikel 1.1.1 „Allgemeine Werbegrundsätze“ (4.) “ Werbung darf nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen“ und (5) „Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.“

sowie

1.2 „Ethik und Moral“
1.2.1. „ Werbung trägt soziale Verantwortung.“ und 1.2.1.1. „ Werbung hat die menschliche Würde und Unversehrtheit der Person zu achten und darf diese nicht verletzten.“
und
2.1.1 „Geschlechterdiskriminierende Werbung“ a) „Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn Frauen oder Männer auf abwertende Weise dargestellt werden“.

Hinweis: Eine nicht unerhebliche Anzahl der Werberäte und Werberätinnen sah in dem beanstandeten TV-Spot keinen Grund zum Einschreiten, wurde doch die humorvolle Überzeichnung klar erkannt. Auch die Auflösung am Ende des Spots mit einem „Augenzwinkern“ lässt den Spot verständlicher erscheinen.