Mömax Werbespot

15.01.2014


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Kein perfektes Kind? Unglaublich,zu welchen Mitteln man greift um sich bekannt zu machen.Welchem Gehirn dieser Mömax-Spot entsprungen ist möchte ich gar nicht wissen.Wer genehmigt sowas?


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat fordert im Falle des aktuellen TV-Spots von Mömax das Unternehmen auf in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen oder einzelner Sujets/Spots sensibler vorzugehen.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte spricht sich für eine Sensibilisierung aus, vor allem hinsichtlich der Punkte 2.2.1.c. „Werbung mit Kinder und Jugendliche“, 1.1. „Allgemeine Werbegrundsätze“ und 1.2. „Ethik und Moral“ des Selbstbeschränkungskodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

Im beanstandeten Werbespot wurde das legitime Ziel verfolgt, durch plötzliche Wendung im Geschehen starken Impact zu erzielen und einen humorvollen Brainscript zu hinterlassen. Doch der Werbeslogan: „nicht jeder kann das perfekte Kind haben- aber ein perfektes Wohnzimmer“ wird von den Werberäten kritisch hinterfragt. Die Werberäte sehen den Werbeslogan für alle Menschen, die mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen leben, als unzumutbar. Hier sehen die Werberäte Artikel 1.2.1. gefährdet: „Werbung trägt soziale Verantwortung.“

Die Darstellung des kleinen Mädchens, das den Hund mit einer Katze verwechselt, wird von den Werberäten als sehr unüberlegt betrachtet. Es gibt entsprechende Krankheitsbilder, die sich durch kognitive Miss-Wahrnehmung bis hin zum Autismus kennzeichnen. Die Szene scheint den österreichischen Werberäten als sehr bedenklich bezüglich Artikel 1.1.1. „Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr“.

Parallel dazu stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit ein „perfekten Kindes“ mit einem „perfekten Wohnzimmer“ zu vergleichen. Dadurch wird eine fragwürdige Ebene eingezogen, die ein menschliches Wesen einer Ware gegenüberstellt. Dies würde von mehreren Werberäten als entwürdigend beurteilt, was Artikel 2.2.1.c. widerspricht: "Kinder dürfen niemals in entwürdigender Weise dargestellt oder lächerlich gemacht werden.“

Hinweis: Der beanstandete Werbespot wirkte bei vielen Konsumentinnen sehr polarisierend und löste starke Emotionen aus. Gleichzeitig weist die Geschäftsstelle des Werberates darauf hin, dass sich eine erhebliche Anzahl der Werberäte für einen sofortigen Stopp des Werbesujets ausgesprochen hat. Der Österreichische Werberat empfiehlt daher die Werbeaktivitäten aufgrund der äußerst knappen Entscheidung rasch abzuändern.