Dr. Peithner KG

02.01.2014


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Sehr geehrte Damen und Herren des Werberates! Ich möchte mich über die Radiowerbung von Dr. Peithner KG beschweren da sie gegen mehrere Grundsätze verstößt: a) "Werbung soll den Konsum von Arzneimitteln, oder anderen die Gesundheit und Ernährung betreffende Präparate nicht verharmlosen (...)" b) "Es sollen keine Darstellungen und Aussagen erfolgen, die geeignet sind, die Hoffnungen von leidenden Menschen auszunützen." c) "Gesundheitswerbung soll nicht irreführen." d) "Es sollen keine Darstellungen und Aussagen erfolgen, die den Eindruck erwecken, natürliche Produkte, insbesondere Heilmittel, seien generell wirkungsvoller oder sicherer als andere." Diese Werbung vermittelt den Eindruck herkömmlichen Pharmaka überlegen zu sein, da sie keine Nebenwirkungen besitzen.Homöopathische Mittel können jedoch Allergien auslösen oder es können Unverträglichkeiten auftreten Der übliche Satz "Über Wirkung und mögliche unerwünschte Wirkungen informieren Gebrauchsinformation, Arzt oder Apotheker." wird hier komplett ausgelassen, als sei dies bei diesen "Wundermitteln" nicht nötig. Dies ist eine sehr manipulative Werbung und widerspricht den oben genannten Punkten des Werberates, unabhängig von einer fachliche Auseinandersetzung über die Wirksamkeit von Homöopathie. Mit freundlichen Grüßen


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle des beanstandeten Radio-Spots „Homöopathie“ , des Unternehmens Peithner KG, die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen oder einzelner Sujets sensibler vorzugehen aus.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sind der Auffassung, dass der beanstandete Radio-Spot hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, konkret Artikel 1.4. „Gesundheit“ nicht sensibel genug gestaltet wurde.

Im Detail bezieht sich die Entscheidung der Werberäte und Werberäteinnen auf den Kodex-Punkt 1.4 Gesundheit, konkret hinsichtlich der Artikel 1.4.2. „Werbung soll den Konsum von Arzneimitteln, oder andere die Gesundheit und Ernährung betreffende Präparate nicht verharmlosen und nicht zu einem übermäßigen Konsum ermutigen.“, 1.4.4.1.“Es sollen keine Darstellungen und Aussagen erfolgen, die geeignet sind, die Hoffnungen von leidenden Menschen auszunützen“ sowie 1.4.5.3. „Es sollen keine Darstellungen und Aussagen erfolgen, die den Eindruck erwecken, natürliche Produkte, insbesondere Heilmittel, seien generell wirkungsvoller oder sicherer als andere.“

Der Radio-Spot wurde weiters als irreführend eingestuft. Die plakative Bewerbung und das Hervorstreichen durch die „vermeintliche Nullmeldung“ bei den Nebenwirkungen, lassen den Eindruck bei den Konsumenten/innen zu, dass Homöopathie der Schulmedizin vorzuziehen sei. Auch hinsichtlich der punktgenauen und beeindruckenden Wirkung von Homöopathie könnte der Eindruck beim Konsumenten/innen erzeugt werden, dass nur positive Wirkungen erzielt werden.

Hinweis: Eine nicht unerhebliche Anzahl von Werberäten und Werberätinnen hat den sofortigen Stopp der Werbekampagne unter Bezugnahme auf die oben genannten Kodex-Punkte gefordert. Diese Aufforderung wurde damit bekräftigt, dass der verwendete Radio-Spot in seiner Aussage die Konsumenten/innen irreführender Weise im Glauben lässt, dass Homöopathie generell und allgemein bei Erkrankung eingesetzt werden kann. Da die Werbemaßnahme in einem Medium öffentlichen Raums geschaltet wird, ist besonders zu berücksichtigen, dass keine Schädigungsgefahr gegeben ist, da z.B. jüngere Zuhörer in ihrer Wahrnehmung zu alternativen Heilmitteln und deren tatsächlicher Wirksamkeit beeinträchtigt werden könnten.