Radiowerbung durch Firma Dr. Peithner KG

01.12.2013


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Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte eine Beschwerde einlegen gegen die Radiowerbung der Firma Peithner KG, die auf verschiedenen Sendern zu hören ist (Ö3, 88.6, FM4, etc.). In dieser Werbung wird Homöopathie beworben. Laut §51 Arzneimittelgesetz, Abs. 1, Z. 3 ist Laienwerbung für Homöopathie unzulässig: http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=221&paid=51 Ich bitte Sie, etwas zu unternehmen, damit diese gesetzteswidrige Werbung eingestellt wird! Ich schlage vor, Herrn Patrick Schierholz mit der Angelegenheit zu betrauen. Vielen Dank und viele Grüße


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Die Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Ob eine Irreführung in der Aussage betreffend der Bewerbung der Firma Dr. Peithner KG vorliegt oder nicht, erfordert eine fachliche, medizinische Auseinandersetzung, die im Rahmen des Verfahrens vor dem Werberates nicht vorgenommen werden kann. Die eingebrachte Beschwerde kann deshalb vom Österreichischen Werberat nicht behandelt werden.

Der /die Beschwerdeführer/in wurde informiert, welche Stelle sich dieser Beschwerde gerne annimmt.