Palmers - sexistisches Plakat

25.09.2012


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Das Palmers Plakat ist sexistisch dh: Sexistische Abbildungen verstärken Geschlechterklischees und verharmlosen Gewalt gegen Frauen. Sexistische Werbung ist die Darstellung von geschlechterbezogenen Vorurteilen und Verhaltensweisen, die eine Personengruppe (hier Frauen) gegenüber einer anderen sozial abwertet. Menschenrechtlich betrachtet sind Abwertungen oder Stereotypisierungen von Frauen in Medien und Werbung eine ausdrückliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.Frauen werden aus wirtschaftlichen Interessen permanent in ihrer Würde verletzt, abgewertet und sexualisiert. Die werblich vermittelte „Perfektion“ kann verengend wirken und im äußersten Fall gesundheitsschädigend sein und krank machen. Wenn das Ideal übernommen wird und gleichzeitig nicht erfüllt werden kann, führt der erlebte Unterschied zwischen dem idealen Fremdbild und dem eigenen Selbstbild bereits im Volksschulalter zu einer Untergrabung des positiven Selbstwert- und Körpergefühls. Diese Werbung vermittelt uns Schönheitsideale, Körperbilder, Lebensstile und treibt Frauen zu maßlosen Diätkuren, chirurgischen Eingriffen und erhebt die heterosexuelle Mann-Frau-Beziehung zur gesellschaftlichen Norm. Palmers hat in den letzten 20 Jahren immer wieder sehr sexistische Werbung betrieben. Ohne empfindliche finanzielle Strafen wird sich an dieser Praxis nichts ändern. Siehe auch : http://diestandard.at/1345165274982/Das-Dekolletee-des-Schreckens


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle des Sujets des Firma Palmas keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Einstimmig sieht der Österreichische Werberat beim aktuellen Werbeplakat der Firma Palmers keine Verletzung des Selbstbeschränkungskodex und somit auch nicht hinsichtlich des genannten Beschwerdegrundes „Geschlechterdiskriminierende Werbung“.

Der Werberat kann keine Diskriminierung erkennen, da zum einen der Werbeinhalt und das Werbesujet eindeutig übereinstimmen. Die Nacktheit des dargestellten Models wird nicht als sexueller Blickfang missbraucht, da die Darstellung eindeutig mit dem Werbeprodukt in Zusammenhang steht. Zum Anderen wird das Model weder in diskriminierender Weise noch herabwürdigend dargestellt.

Weiteres wird im aktuellen Werbemittel auch auf unnötige nackte Körperpartien verzichtet. Der Fokus des Werbebildes liegt auf dem Produkt selbst. Laut den Österreichischen Werberäten wird das Produkt durchaus ästhetisch und einwandfrei bezüglich des Selbstbeschränkungskodex präsentiert.

Somit wird kein Verstoß laut Selbstbeschränkungskodex Artikel 2.1 bestätigt werden:

1.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn a) Frauen oder Männer auf abwertende Weise dargestellt werden, b) die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird, c) Unterwerfung oder Ausbeutung dargestellt oder zu verstehen gegeben wird, dass Gewalt oder Dominanzgebaren tolerierbar seien, d) die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird