Hirter Bier, nackte Männer und Bier auf Plakaten

06.10.2010


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Sehr geehrte Damen und Herren des Werberats, offensichtlich gibt es noch immer unbelehrbare Firmen und Werbeagenturen, denn ansonsten könnte es wohl nicht zur aktuellen Plakatkampagne dieser Brauerei kommen: In Ihrer Präambel wurde unter Punkt 1.1d wie folgt festgelegt: die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden. Auch wurde in einem speziellen Verfahren das Unternehmen Hirter bereits in einem ähnlichen Fall, jedoch mit nackten Frauen, verurteilt und von Ihnen zur Sensibilisierung aufgefordert!!!!! Welche Konsequenz ist damit verbunden - keine? Ihre öffentliche Institution darf von solchen Ignoranten und Realitätsverweigerern nicht auf solche Art missachtet und verhöhnt werden. Diese aktuell gezeigten Milchbubis animieren nicht einmal zum Bierkonsum, sondern vermitteln Personen meines Umfeldes eher einen massiven Brechreiz........


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle des Werbeplakats „Hirter Faßtypen – männlich“
keinen Grund zum Einschreiten.


Begründung:
Die überwiegende Mehrheit der Werberäte sieht keinen Grund zum Einschreiten bei dem beanstandeten Werbesujet. Es konnten keine Kodexverletzungen erkannt werden. Die in der Beschwerde vorgebrachten Gründe – „Abwertung einer Person und Darstellung in sexualisierter Form“ – konnten ebenfalls von den Werberäten unter Bezugnahme des Selbstbeschränkungskodex nicht erkannt werden.  .

Es geht nicht darum, nur scheinbar Gleiches schematisch gleich zu behandeln. Der nackte Frauenoberkörper, wie er in der ersten Phase der Hirter-Kampagne verwendet wurde, ist anderes zu bewerten als der nackte Männeroberkörper. Aus rein biologischer Sicht zeigt ersterer die sekundären Geschlechtsmerkmale, wenn auch nur in Ansätzen. U. a. ist auch das Rezeption-Verhalten somit ein anderes.